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1. Wartung Klima-Wartung alle zwei Jahre, bei Neuwagen erste Kontrolle nach drei, spätestens vier Jahren. Prinzipiell gilt: Klimaanlagen immer ganzjährig betreiben!

2. Defekte Falls die Klimaanlage kaputt und die Vertragswerkstatt nicht für Reparaturen ausgerüstet ist, unbedingt Spezialisten aufsuchen, z.B. die Service-Vertretungen von Behr oder anderen klimaanlagen-Herstellern.

3. Alle Klimaanlagen  Einmal im Monat mindestens zehn Minuten laufen lassen, damit die Wellendichtung des Kompressors geschmiert und somit nicht undicht wird. Bei neueren Anlagen ist dies wegen der besseren Dichtung nicht unbedingt nötig. Zur Vermeidung übler Gerüche sollten aber auch neuere Anlagen nicht zu lange außer Betrieb sein.

4. Gerüche Vor allem bei sporadischem Klimabetrieb oder Kurzstreckenfahrten wird der Verdampfer nicht richtig abgespült und gereinigt. Bakterien und Pilze finden auf dem feuchten Verdampfer ideale Bedingungen vor und vermehren sich – es stinkt. Abhilfe: Anlage mindestens eine Stunde in Betrieb nehmen. Fünf Minuten vor Ende jeder Fahrt Klimaanlage ausschalten, damit der Verdampfer abtrocknet. Wenn das nicht hilft, Verdampfer in der Werkstatt reinigen und desinfizieren lassen.

Das sagen die Hersteller, Teil 1
Audi Die Klimaanlagen bei Audi sind wartungsfrei, wenn man vom Wechsel des Staub- und Pollenfilters und vom Check des Antriebsriemens absieht. Direkte Wartungsarbeiten an modernen vollautomatischen Klimaanlagen macht keinen Sinn, denn Leckagen machen sich durch mangelnde Kühlleistung bemerkbar. Geruchsbelästigung durch Schimmel/ Bakterien/ Pilze werden bei Auftreten von den Audi Betrieben beseitigt. Bei Kontrollarbeiten an intakten Klimaanlagen gibt es sogar das Risiko das Fehler auftreten. Gerade bei Austausch der Trocknerpatrone, die je nach letztem Betriebszustand mehr oder weniger Öl enthält. Wird diese Menge nicht ausgeglichen, können entsprechende Schäden auftreten. Auch beim Ablassen und Wiederbefüllen muss die Restmenge im System ebenfalls berücksichtigt werden. Zur UV-Leckagesuche muss zuerst das System geöffnet und ein Additiv zugeben werden. Das sind – neben wirtschaftlichen Erwägungen versus Fehlerwahrscheinlichkeit und zu erwartendem Diagnoseergebnis bei einer planmäßigen Wartung – die Gründe ür eine Nichtaufnahme der Klimaanlage in den Service-Plan. Grundsätzlich ist es so, dass Klimaanlagen nicht lange Zeit ausgeschaltet sein sollten, da Undichtigkeiten an der Kompressorwelle auftreten können. Unsere vollautomatischen Anlagen laufen auch im Defrost-Betrieb mit eingeschaltetem Kompressor.

Mercedes-Benz Die Klimaanlagen der aktuellen Mercedes-Benz-Pkw sind geschlossene Systeme und damit wartungsfrei. Deshalb findet sich in den Serviceheften der Fahrzeuge auch kein Hinweis auf Wartungsumfänge für Klimaanlagen. Lediglich die im Luftstrom integrierten Innenraumluftfilter (z.B. Staubfilter, Umluftfilter, Kombifilter oder Aktivkohlefilter) werden im Rahmen des Service erneuert. Unabhängig davon erfolgt beim Serviceumfang eine allgemeine Sichtkontrolle auf Undichtheiten, die natürlich die Aggregate und Behälter der Klimaanlagen einbezieht.

Fiat Klimaanlagen unterliegen nach Vorgabe von Fiat Auto keiner Wartung und sind aus diesem Grunde auch nicht in dem programmierten Wartungsplan enthalten. Bei einwandfreier Funktion der Anlage besteht keine Notwendig der Kontrolle bzw. des Austauschs. Bei Klimaanlagen handelt es sich um geschlossene Systeme. Reklamiert der Kunde nicht Störungen in der Funktionsweise der Klimaanlage, wie z.B. zu geringe Kühlleistung, so ist die Anlage in Ordnung. Wartungseingriffe sind somit auch nicht definierbar.
Das sagen die Hersteller, Teil 2
Opel Die Wartung der Klimaanlage ist nicht in der Pflichtinspektion enthalten, also nicht im Inspektionsheft vorgesehen. Der Opel-Händler hat jedoch die Pflicht, dem Kunden nach drei bis vier Jahren eine Oberprüfung der Klimaanlage als Sonderleistung anzubieten. Diese Überprüfung findet statt, ohne dass die Anlage geöffnet wird (an einer speziell dafür vorgesehenen Servicestation). Klimaanlagen sind im Allgemeinen wartungsfrei. Es kann jedoch je nach Einsatzbedingungen wie bei jedem technischen Gerät passieren, dass es leistungsschwächer wird und eine Überprüfung ratsam wäre. Selbstverständlich wird dieser Service für alle Modelle angeboten, die eine Klimaanlage eingebaut haben.

Peugeot Eine Wartung der Klimaanlagen gemäß Inspektionsheft/ Service-Intervall ist bei Peugeot nicht vorgesehen. Peugeot empfiehlt seinen Kunden alle 24 Monate die Klimaanlage überprüfen zu lassen und das Kältemittel zu wechseln.

Porsche Für die ab Werk in Porsche-Sportwagen eingebauten Klimaanlagen bestehen keine Wartungsvorschriften. Sollte doch einmal eine Fehlfunktion auftreten, wird sie über die Diagnosefehlerspeicher-Auslese erkannt, die zum Umfang jeder Fahrzeug-Wartung gehört.

Volvo Im Volvo-Kundendienst-Scheckheft ist lediglich der Intervall-Service nach Laufleistung bzw. mindestens einmal pro Jahr vorgeschrieben. Die inhaltliche Definition durch einzelne Check-Punkte (was ist beim jeweiligen Wartungsdienst zu prüfen/einzustellen?) erfolgt durch sogenannte "Inspektions-Checklisten/-Protokolle". Darin sind für den Klimaanlagenservice insgesamt sieben Checkpunkte bei jedem Wartungsdienst als Empfehlung benannt. Der Punkt "Kältemittel recyceln" erfordert das Einverständnis des Kunden (zusätzlicher Kundenauftrag).

VW Die Wartung von Klimaanlagen ist nicht im Inspektionsheft vorgesehen, da unsere Systeme mit einer sogenannten "Lifetime"-Befüllung versehen sind.

Citroën Die Wartung von Klimaanlagen ist durch die konstruktive Konzeption (wartungsfrei) nicht im Inspektionsheft vorgesehen.

Honda Der Wechsel bzw. die Wartung von Klimaanlagen/Pollenfilter ist im Serviceheft aufgeführt und erfolgt einmal im Jahr oder alle 30.000 Kilometer (je nachdem, was zuerst eintritt). Diese Regelung gilt für alle Modelle unseres aktuellen Verkaufsprogrammes, die werkseitig mit einem solchen Filter ausgerüstet sind.