1. Wartung Klima-Wartung alle zwei Jahre,
bei Neuwagen erste Kontrolle nach drei, spätestens vier
Jahren. Prinzipiell gilt: Klimaanlagen immer ganzjährig
betreiben!
2. Defekte Falls die Klimaanlage kaputt
und die Vertragswerkstatt nicht für Reparaturen ausgerüstet
ist, unbedingt Spezialisten aufsuchen, z.B. die
Service-Vertretungen von Behr oder anderen
klimaanlagen-Herstellern.
3. Alle Klimaanlagen Einmal im
Monat mindestens zehn Minuten laufen lassen, damit die
Wellendichtung des Kompressors geschmiert und somit nicht
undicht wird. Bei neueren Anlagen ist dies wegen der
besseren Dichtung nicht unbedingt nötig. Zur Vermeidung
übler Gerüche sollten aber auch neuere Anlagen nicht zu
lange außer Betrieb sein.
4. Gerüche Vor allem bei sporadischem
Klimabetrieb oder Kurzstreckenfahrten wird der Verdampfer
nicht richtig abgespült und gereinigt. Bakterien und
Pilze finden auf dem feuchten Verdampfer ideale
Bedingungen vor und vermehren sich – es stinkt. Abhilfe:
Anlage mindestens eine Stunde in Betrieb nehmen. Fünf
Minuten vor Ende jeder Fahrt Klimaanlage ausschalten,
damit der Verdampfer abtrocknet. Wenn das nicht hilft,
Verdampfer in der Werkstatt reinigen und desinfizieren
lassen.
Das sagen die Hersteller, Teil 1
Audi Die Klimaanlagen bei Audi sind
wartungsfrei, wenn man vom Wechsel des Staub- und
Pollenfilters und vom Check des Antriebsriemens absieht.
Direkte Wartungsarbeiten an modernen vollautomatischen
Klimaanlagen macht keinen Sinn, denn Leckagen machen sich
durch mangelnde Kühlleistung bemerkbar. Geruchsbelästigung
durch Schimmel/ Bakterien/ Pilze werden bei Auftreten von
den Audi Betrieben beseitigt. Bei Kontrollarbeiten an
intakten Klimaanlagen gibt es sogar das Risiko das Fehler
auftreten. Gerade bei Austausch der Trocknerpatrone, die
je nach letztem Betriebszustand mehr oder weniger Öl enthält.
Wird diese Menge nicht ausgeglichen, können entsprechende
Schäden auftreten. Auch beim Ablassen und Wiederbefüllen
muss die Restmenge im System ebenfalls berücksichtigt
werden. Zur UV-Leckagesuche muss zuerst das System geöffnet
und ein Additiv zugeben werden. Das sind – neben
wirtschaftlichen Erwägungen versus
Fehlerwahrscheinlichkeit und zu erwartendem
Diagnoseergebnis bei einer planmäßigen Wartung – die
Gründe ür eine Nichtaufnahme der Klimaanlage in den
Service-Plan. Grundsätzlich ist es so, dass Klimaanlagen
nicht lange Zeit ausgeschaltet sein sollten, da
Undichtigkeiten an der Kompressorwelle auftreten können.
Unsere vollautomatischen Anlagen laufen auch im
Defrost-Betrieb mit eingeschaltetem Kompressor.
Mercedes-Benz Die Klimaanlagen der
aktuellen Mercedes-Benz-Pkw sind geschlossene Systeme und
damit wartungsfrei. Deshalb findet sich in den
Serviceheften der Fahrzeuge auch kein Hinweis auf
Wartungsumfänge für Klimaanlagen. Lediglich die im
Luftstrom integrierten Innenraumluftfilter (z.B.
Staubfilter, Umluftfilter, Kombifilter oder
Aktivkohlefilter) werden im Rahmen des Service erneuert.
Unabhängig davon erfolgt beim Serviceumfang eine
allgemeine Sichtkontrolle auf Undichtheiten, die natürlich
die Aggregate und Behälter der Klimaanlagen einbezieht.
Fiat Klimaanlagen unterliegen nach
Vorgabe von Fiat Auto keiner Wartung und sind aus diesem
Grunde auch nicht in dem programmierten Wartungsplan
enthalten. Bei einwandfreier Funktion der Anlage besteht
keine Notwendig der Kontrolle bzw. des Austauschs. Bei
Klimaanlagen handelt es sich um geschlossene Systeme.
Reklamiert der Kunde nicht Störungen in der
Funktionsweise der Klimaanlage, wie z.B. zu geringe Kühlleistung,
so ist die Anlage in Ordnung. Wartungseingriffe sind somit
auch nicht definierbar.
Das sagen die Hersteller, Teil 2
Opel Die Wartung der Klimaanlage ist
nicht in der Pflichtinspektion enthalten, also nicht im
Inspektionsheft vorgesehen. Der Opel-Händler hat jedoch
die Pflicht, dem Kunden nach drei bis vier Jahren eine
Oberprüfung der Klimaanlage als Sonderleistung
anzubieten. Diese Überprüfung findet statt, ohne dass
die Anlage geöffnet wird (an einer speziell dafür
vorgesehenen Servicestation). Klimaanlagen sind im
Allgemeinen wartungsfrei. Es kann jedoch je nach
Einsatzbedingungen wie bei jedem technischen Gerät
passieren, dass es leistungsschwächer wird und eine Überprüfung
ratsam wäre. Selbstverständlich wird dieser Service für
alle Modelle angeboten, die eine Klimaanlage eingebaut
haben.
Peugeot Eine Wartung der Klimaanlagen gemäß
Inspektionsheft/ Service-Intervall ist bei Peugeot nicht
vorgesehen. Peugeot empfiehlt seinen Kunden alle 24 Monate
die Klimaanlage überprüfen zu lassen und das Kältemittel
zu wechseln.
Porsche Für die ab Werk in
Porsche-Sportwagen eingebauten Klimaanlagen bestehen keine
Wartungsvorschriften. Sollte doch einmal eine Fehlfunktion
auftreten, wird sie über die
Diagnosefehlerspeicher-Auslese erkannt, die zum Umfang
jeder Fahrzeug-Wartung gehört.
Volvo Im Volvo-Kundendienst-Scheckheft
ist lediglich der Intervall-Service nach Laufleistung bzw.
mindestens einmal pro Jahr vorgeschrieben. Die inhaltliche
Definition durch einzelne Check-Punkte (was ist beim
jeweiligen Wartungsdienst zu prüfen/einzustellen?)
erfolgt durch sogenannte
"Inspektions-Checklisten/-Protokolle". Darin
sind für den Klimaanlagenservice insgesamt sieben
Checkpunkte bei jedem Wartungsdienst als Empfehlung
benannt. Der Punkt "Kältemittel recyceln"
erfordert das Einverständnis des Kunden (zusätzlicher
Kundenauftrag).
VW
Die Wartung von Klimaanlagen ist nicht im Inspektionsheft
vorgesehen, da unsere Systeme mit einer sogenannten "Lifetime"-Befüllung
versehen sind.
Citroën
Die Wartung von Klimaanlagen ist durch die konstruktive
Konzeption (wartungsfrei) nicht im Inspektionsheft
vorgesehen.
Honda Der Wechsel bzw. die Wartung von
Klimaanlagen/Pollenfilter ist im Serviceheft aufgeführt
und erfolgt einmal im Jahr oder alle 30.000 Kilometer (je
nachdem, was zuerst eintritt). Diese Regelung gilt für
alle Modelle unseres aktuellen Verkaufsprogrammes, die
werkseitig mit einem solchen Filter ausgerüstet sind.